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Zutritt zur Einbürgerungsbehörde

Eine Person.

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Ab dem 08.04.2024 ist der Zutritt zur Einbürgerungsbehörde montags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr nur noch mit einem vorab gebuchten Termin möglich. Darüber hinaus kann die Vorsprache zu den allgemeinen Öffnungszeiten wie gewohnt erfolgen.

Zur Buchung gelangen Sie hier.

Eine Person

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  • Sie halten sich seit mindestens acht Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis.
  • Wenn Sie bei der Einbürgerung 16 Jahre und älter sind: Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
  • Sie finanzieren den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen, ohne dabei einen Anspruch auf öffentliche Mittel zu haben.
  • Sie geben Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auf.
  • Sie sind straffrei.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1 oder besser)
  • Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Sie haben sich in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet.

Wir beraten Sie gerne!

Es gibt viele gute Gründe, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, hier eine Auswahl:

  • Sie erhalten politische Teilhabe durch aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.
  • Sie haben die freie Wahl des Aufenthalts und Wohnsitzes in allen Ländern der Europäischen Union (Freizügigkeit).
  • Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis mehr und müssen wegen
    der Passausstellung nicht zu ausländischen Konsulaten und Botschaften.
  • Sie haben freien Zugang zu allen Berufen.
  • Sie genießen visafreie Reisemöglichkeiten in viele Länder und dort den Schutz der deutschen Auslandsvertretung.
  • Sie erhalten Erleichterungen beim Familiennachzug und Einbürgerungen naher Angehöriger.

Eine Person

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1. Sie können sich unter der Mailadresse einbuergerung@ulm.de zu weiteren Fragen zum Einbürgerungsverfahren beraten lassen.

2. Antragsunterlagen finden Sie zum Ausdrucken auf der Internetseite der Stadt Ulm unter "PDF-Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen".

3. Füllen Sie die Antragsunterlagen vollständig aus und reichen diese zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (Checkliste) zur Bearbeitung ein.

4. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 € pro Erwachsener und 51 € pro Kind bei einer Miteinbürgerung mit einem sorgeberechtigten Elternteil.


Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gilt noch nicht und wird voraussichtlich frühestens im April 2024 in Kraft treten.
Bis das Gesetz in Kraft tritt gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen weiter. Anfragen zu Einzelfällen, die das neue
Gesetz betreffen, können derzeit noch nicht beantwortet werden.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald es uns möglich ist etwas über die neuen gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten mitzuteilen. Sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist, wenden wir die Änderungen auf bereits gestellte Einbürgerungsanträge automatisch an. Sie müssen hierfür keinen extra Antrag stellen.